Baumängel
Baumängel sind ein Ärgernis, das leider nicht selten vorkommt. Beim Neubau von Häusern und Wohnungen, aber auch im Rahmen einer Sanierung können Baumängel auftreten. Der Kunde hat einen Anspruch auf Beseitigung der Baumängel. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass es Fristen gibt, in denen der Mangel anzuzeigen ist. Außerhalb dieser Fristen hat der Kunde auf die Beseitigung des Mangels keinen Anspruch mehr.
Welches sind die häufigsten Baumängel?
Es gibt Baumängel, die besonders häufig auftreten. Aus diesem Grund ist es wichtig, in den betreffenden Bereichen genau hinzuschauen. Bauherren haben in der Regel fünf Jahre nach Fertigstellung des Baus Zeit, um den Mangel anzuzeigen. Es gibt jedoch Bereiche im Haus und im Nebengelass, bei denen nur eine zweijährige Gewährleistung gilt. Auch im eigenen Interesse ist es wichtig, den Baumangel zu schnell wie möglich anzuzeigen. Somit ist die Frist in jedem Fall gewahrt und die Baufirma muss den Mangel beseitigen.
Die häufigsten Baumängel in einer Übersicht:
Risse im Putz oder im Mauerwerk
Risse im Putz oder im Mauerwerk gehören zu den häufigsten Baumängeln überhaupt. Auch wenn es sich nur um kleinere Haarrisse handelt, sind diese von der Baufirma zu beseitigen. Hier spielt nicht nur die optische Beeinträchtigung eine wichtige Rolle. Risse können sich mit der Zeit vergrößern. Im schlimmsten Falle dringt Feuchtigkeit ein und fügt dem Mauerwerk einen größeren Schaden zu. Risse sind zu dokumentieren und von einer Fachfirma so zu beseitigen, dass sie später nicht mehr neu auftreten können.
Dampfsperren sind fehlerhaft eingebaut
Dampfsperren sind ein wichtiges Element der Dämmung einer Fassade. Sie sorgen dafür, dass Feuchtigkeit nicht in die Dämmschicht und damit in die Gebäudehülle eindringen kann. Ein fehlerhafter Einbau der Dampfsperren hat häufig zur Folge, dass sich die Feuchtigkeit ihren Weg sucht. Ein anderes Problem kann sein, dass die Fassade zu hermetisch abgeriegelt ist. Dies kann ebenfalls zu Problemen bei der Dämmung kommen. Da Feuchtigkeit im Mauerwerk zu großen Schäden führen kann, sollte der fehlerhafte Einbau einer Dampfsperre möglichst zeitnah durch die Baufirma korrigiert werden.
Einbau von Fenstern und Türen ist mangelhaft
Häufige Baumängel betreffen die Fenster und die Türen. Sind diese fehlerhaft eingebaut, kann die Dämmung des Hauses unzureichend sein. Durch die Fenster und Türen zieht es kühl hinein. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern es kann die Heizkosten in die Höhe treiben. Darüber hinaus kommt es vor, dass die Fenster und Türen nicht richtig schließen. Im schlimmsten Falle lassen sie sich nicht wieder öffnen. Ein fehlerhafter Einbau hat nicht selten zur Folge, dass ein Austausch notwendig ist. Wenn Fenster und Türen durch eine nicht fachgerechte Lagerung vor dem Einbau verzogen sind, ist ein Austausch ebenfalls notwendig.
Tragende Holzkonstruktionen zeigen Risse
Echtes Holz arbeitet, und das ist bei dem natürlichen Werkstoff ganz normal. In vielen Gebäuden gibt es jedoch tragende Holzkonstruktionen. Diese sollten keinerlei Risse oder Beschädigungen aufweisen. Im schlimmsten Falle kann das tragende Gerüst gefährdet sein und einstürzen. Risse in tragenden Holzkonstruktionen sind ein gravierender Baumangel, der umgehend beseitigt gehört.
Mängel am Sockel des Gebäudes
Der Sockel des Gebäudes trägt die gesamte Konstruktion. Wenn das Haus einen Keller hat, befindet sich der Sockel unter der Erde. Andernfalls liegt er in Bodenhöhe. Er sollte keine Risse oder andere Mängel aufweisen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass der Sockel keine Feuchtigkeit aufnimmt. Baumängel am Sockel können, wenn sie nicht beseitigt werden, am Gebäude einen größeren Schaden hinterlassen. Aus diesem Grund ist eine Ausbesserung dringend geboten.
Baumängel am Dach
Das Dach kann verschiedene Baumängel aufweisen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Konstruktion, die hohe Anforderungen erfüllt. Das Dach muss eine optimale Dämmung aufweisen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Raum unter dem Dach zu Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus dürfen Feuchtigkeit, aber auch Wind und andere Wetterereignisse der Stabilität des Dachs nichts anhaben. Die Feststellung von Baumängeln am Dach muss genau dokumentiert sein. Dies ist wichtig, weil viele verschiedene Baumängel auftreten können. Nur wenn der Mangel exakt beschrieben ist, lässt er sich effektiv beheben.
Mängel an der Lüftungsanlage
Moderne Gebäude sind mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Diese unterstützt die Heizung und sorgt für eine gesunde und angenehme Raumluft. Im Idealfall arbeitet die Lüftungsanlage geräuschlos. Sie lässt sich zentral steuern. Alternativ gibt es automatische Steueroptionen. Leider kommt es bei der Installation der Lüftungsanlage häufiger zu Probleme. Diese sind als Baumängel gewertet und von der Baufirma zu beseitigen.
Baumängel an der Ausführung des Estrichs
Baumängel am Estrich sind kurzfristig auszubessern, weil im schlimmsten Falle Feuchtigkeit in das Haus eindringen und weitere Schäden verursachen kann. Außerdem bildet der Estrich eine Unterlage für den Fußboden und er ist ein wichtiger Bestandteil der Dämmung des Hauses. Eine fehlerhafte Ausführung kann zur Bildung von Rissen führen. Aus diesem Grund ist eine Ausbesserung im Rahmen eines Baumangels notwendig und für den Bauherren kostenlos.
Fehlerhaft gestaltete Fensterlaibung
Die Fensterlaibung umschreibt den Bereich des Mauerwerks, in das die Fenster eingesetzt werden. Hier ist ein besonders sauberes Arbeiten erforderlich. Es geht nicht nur darum, dass sich die Fenster optimal öffnen und schließen lassen. Viel wichtiger ist es, dass eine gute Dämmung gewährleistet ist und dass keine Feuchtigkeit eindringen kann. Aus diesen Gründen muss die Baufirma beim Einbau der Fenster besonders exakt arbeiten. Fehler in der Fensterlaibung sind kurzfristig auszubessern, da sie für das Eindringen von Feuchtigkeit und für eine unzureichende Dämmung verantwortlich sein können.
Baumängel an der Haustechnik
Baumängel an der Haustechnik kommen leider sehr häufig vor. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich die technischen Ausstattungsmöglichkeiten von Häusern und anderen Immobilien in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert haben. Viele Bereiche der Haustechnik, so die Heizung, die Beleuchtung oder die Jalousien, sind elektronisch gesteuert. Hier können ebenso Fehler auftreten wie an den einzelnen Komponenten. Es ist empfehlenswert, die Haustechnik bei der Übernahme gezielt zu testen. Fehler können so leichter ausgemacht, dokumentiert und beseitigt werden.
Wie muss mit Baumängeln umgegangen werden?
Es ist sehr wichtig, einen Baumangel sofort nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Mündliche Absprachen haben oftmals keine Relevanz. Vor allem lassen sie sich nicht nachweisen. Weiterhin ist es wichtig, der Baufirma eine Frist für das Nachbessern der Mängel zu setzen. Auch dies sollte schriftlich erfolgen. Diese Dokumente dienen im Falle eines Rechtsstreites als Beweis, dass der Bauherr den Mangel angezeigt hat.
Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel muss die Baufirma tragen. Es ist nicht zulässig, den Eigentümer des Hauses oder der Immobilie an den Kosten zu beteiligen. Auch wenn eine mehrmalige Nachbesserung erforderlich ist, trägt der Bauherr keine Kosten. Für die Beseitigung und die Übernahme der damit in Zusammenhang stehenden Kosten ist allein die Baufirma verantwortlich.
Wie muss die Dokumentation von Baumängeln erfolgen?
Es ist dringend empfehlenswert, jeden einzelnen Baumangel schriftlich niederzuschreiben. Hierbei ist der Baumangel zunächst zu bezeichnen und dann zu umschreiben. Je detaillierter die Beschreibung erfolgt, desto besser kann die Baufirma auf den Mangel eingehen und diesen beseitigen.
Wichtig zu wissen:
Im Rahmen der Bauabnahme lassen sich viele Mängel bereits erkennen. Der Bauherr sollte auf einer detaillierten Begehung aller Räume bestehen. Im Rahmen dieser Begutachtung lassen sich eventuell auftretende Mängel gemeinsam identifizieren und dokumentieren. Dies erleichtert die Einigung über die Beseitigung der Baumängel. Wenn eine gemeinsame Begutachtung erfolgt ist, kommt es seltener zu Auseinandersetzungen, über die letztlich ein Gericht entscheiden muss.