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Die 9 Leistungsphasen der HOAI

Inhaltsverzeichnis

Was sind die Leistungsphasen der HOAI und wozu werden sie herangezogen?

Laut der HOAI (Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure) werden jedem Bauprojekt bis zu neun Leistungsphasen zugeordnet. Diese Leistungsphasen definieren welche Leistungen vom Archtiekten oder Ingenieur im Rahmen eines Vertrages erbracht werden müssen und welcher Anteil der anrechenbaren Kosten des Bauprojekts zur Vergütung der Leistung herangezogen wird.
Im Rahmen eines Bauvorhabens bleibt es dem Bauherrn überlassen, für welche Leistungsphasen er gegebenenfalls einen Fachmann beauftragt. Es müssen nicht alle Leistungsphasen beauftragt werden, deshalb ist es ratsam, vor Beginn des Bauvorhabens genau festzulegen, was der Auftrag beinhaltet. So kann Missverständnissen und daraus entstehenden Schwierigkeiten im laufenden Betrieb vorgebeugt werden.

Die Leistungsphasen und deren Inhalt nach der HOAI unterscheiden sich je nach Art des Bauvorhabens. Die Tragwerksplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung verfügen über weniger Leistungsphasen als die übrigen Einteilungen. In Bauleitplanung und Landschaftsplanung unterscheidet sich außerdem der Inhalt der Leistungsphasen wesentlich von den übrigen, sodass diese gesondert betrachtet werden sollten.
Für die übrigen Arten von Bauwerken sind im Folgenden die Inhalte der Leistungsphasen grob umrissen.

Es handelt sich hier um eine Übersicht, die für die meisten Bauvorhaben zutreffend ist. Der genaue Inhalt für ein konkretes Projekt sollte vor Vertragsabschluss mit einem Architekten oder Ingenieur individuell geklärt werden.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Bei der Grundlagenermittlung geht es darum, die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens zu ermitteln. Es gilt zum Beispiel die genaue Aufgabenstellung bezüglich des Projekts zu klären: Was soll gebaut werden? Wo soll gebaut werden? Wie sehen die grundsätzlichen Vorstellungen des Bauherrn aus?
Als Grundlage hierzu dienen die Vorgaben des Auftraggebers sowie dessen Bedarfsplanung bzw. bei beispielsweise Freianlagen die vorliegenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen. Die Bedarfsplanung ist laut HOAI nicht Teil der Leistungsphase 1, kann aber gegebenenfalls separat beauftragt werden.
Zur Grundlagenermittlung können Ortsbesichtigungen notwendig sein, um den Bauplatz einzuschätzen und mögliche Schwierigkeiten im Verlauf zu evaluieren. Was die möglichen Schwierigkeiten betrifft, fällt es außerdem in den Aufgabenbereich des Beauftragten, den Auftraggeber bezüglich des Leistungsbedarfs der Baustelle, beziehungsweise über die Notwendigkeit bestimmter Untersuchungen zu beraten. Das heißt, dem Auftraggeber muss beispielsweise mitgeteilt werden, in welchem Umfang Sondermaschinen oder zusätzliche Gewerke in die Planung einbezogen werden müssen oder ob zum Beispiel umfassende Bodenuntersuchungen notwendig sind.
Des Weiteren wird in Leistungsphase 1 geklärt, welche anderen Fachpersonen unter Umständen an der Planung beteiligt werden müssen, beispielsweise Tragwerksplaner. Hier sollen laut HOAI Entscheidungshilfen formuliert werden.

Die Ergebnisse der Leistungsphase 1 sind außerdem vom Architekten oder Ingenieur zusammenzufassen, gegebenenfalls zu erläutern und zu dokumentieren. So wird sichergestellt, dass die Grundlagen für die folgenden Leistungsphasen zur Verfügung stehen.

Leistungsphase 2: Vorplanung

Die Analyse der in Leistungsphase 1 erworbenen Erkenntnisse erfolgt erst in Leistungsphase 2. Aufbauend auf der Grundlagenermittlung wird in der Vorplanung die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) vorbereitet. Dazu wird mit Hilfe von Skizzen und Erläuterungen ein Planungskonzept erstellt. Das heißt, es wird ermittelt, wie sich die Vorstellungen des Bauherrn im Rahmen der Gegebenheiten umsetzen lassen.
Außerdem wird geprüft, ob das Bauvorhaben in dieser Form genehmigungsfähig ist. Es müssen also bestehende Vorgaben, zum Beispiel ein Bebauungsplan oder die Landesbauordnung, besprochen und das Projekt daran angepasst werden. Dazu gehört auch, mit den jeweiligen Behörden Kontakt aufzunehmen, um Informationen über bestehende Vorgaben einzuholen.
Des Weiteren wird in Leistungsphase 2 unter Bezugnahme auf zum Beispiel den Ausführungsstandard des geplanten Bauwerks oder die Brutto-Grundfläche eine Kostenschätzung erstellt. Diese gibt einen ungefähren Rahmen, in dem sich die Ausführung des Bauvorhabens bewegen wird.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Für die Entwurfsplanung werden zum ersten Mal bautechnisch relevante Zeichnungen erstellt. Der notwendige Detailgrad und Maßstab wird zum Teil in der HOAI festgelegt. Wichtig ist, dass die Zeichnungen alle wesentlichen Zusammenhänge des Bauvorhabens berücksichtigen sowie alle relevanten Vorgaben und Bedingungen. Dazu zählen nicht nur Vorgaben, die von behördlicher Seite gemacht werden, sondern zum Beispiel auch wirtschaftliche Vorgaben des Auftraggebers, technische und funktionale Voraussetzungen oder städtebauliche, ökologische und soziale Zusammenhänge.
Für die Erstellung der Entwurfsplanung werden außerdem die weiteren an der Planung beteiligten Fachpersonen hinzugezogen, sodass ein umfassendes Ergebnis vorliegt, das alle Bereiche des Bauvorhabens abdeckt.

Um Zuge dieser vollständigen Zusammenführung der einzelnen Planungselemente wird auch eine Objektbeschreibung erstellt, beziehungsweise an der Erläuterung des Projekts gegenüber Dritten (beispielsweise einer Kommission) mitgewirkt. Die Unterlagen werden in diesem Fall anhand der eingebrachten Bedenken und Anregungen überarbeitet.
Während der Erstellung der Zeichnungen werden Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit geführt. Das bedeutet für den Beauftragten einen engen Kontakt zur zuständigen Behörde, sodass strittige Punkte geklärt und gegebenenfalls angepasst werden können.

Anhand der Planungsunterlagen wird im Zuge der Leistungsphase 3 außerdem eine Kostenberechnung erstellt. Meist geschieht das nach der DIN 276, in der Vorgaben zur Kostenermittlung festgehalten sind. Die Kostenberechnung wird mit der Kostenschätzung verglichen, um den finanziellen Rahmen des Bauvorhabens im Blick zu behalten.
Je nach Art des Bauwerks gehört ein die Erstellung eines Baustellenplans zu den Inhalten der Entwurfsplanung. Darin werden Kosten, der zeitliche Ablauf sowie alle notwendigen Maßnahmen festgehalten.
Die Ergebnisse der Leistungsphase 3 werden auch hier zusammengefasst, erläutert und dokumentiert.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase, die am genauesten umrissen ist. Es geht hier um die Erstellung eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrages, inklusive aller notwendigen Zeichnungen und Anlagen. Die einzuhaltenden Vorgaben sind gesetzlich geregelt und können bei der zuständigen Behörde angefragt werden.

Wichtig für die Leistungsphase 4 ist, dass der Beauftragte über eine Bauvorlageberechtigung verfügt.

Das ist nicht bei jedem Architekten oder Ingenieur der Fall, für die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages aber unerlässlich.

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Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Für die Ausführungsplanung sind vor allem Planunterlagen zu erstellen. Hierbei müssen, im Gegensatz zu den Genehmigungsunterlagen, neben Maßen und Materialangaben auch Angaben zu Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitung enthalten sein.
Des Weiteren gehören zur Ausführungsplanung Tabellen, in denen Berechnungen und Dimensionierungen für alle ausführenden Gewerke enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel Baustoffe, Material, Leistungswerte, Kenndaten und gegebenenfalls ein geforderter Hersteller.
Auch der Terminplan der Baustelle wird in dieser Phase vom Beauftragten fortgeschrieben.
In Leistungsphase 5 ist besondere Aufmerksamkeit geboten: Der zuständige Planer ist hier in der Regel in der Haftung, sollte es aufgrund von Planungsfehlern später zu Schwierigkeiten auf der Baustelle kommen.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Für die Vorbereitung der Vergabe wird vom Beauftragten ein Vergabeterminplan erstellt. Dazu bedarf es der Abstimmung mit allen an der Planung fachlich Beteiligten.
Auf Grundlage einer Mengenermittlung anhand der Ausführungsplanung werden die benötigten Leistungsverzeichnisse erstellt, um bei der Vergabe an die ausführenden Gewerke heranzutreten. Die notwendigen Unterlagen, die gegebenenfalls beigelegt werden müssen, werden ebenfalls durch den Architekten oder Ingenieur zusammengestellt.
Anhand der Leistungsverzeichnisse findet außerdem eine Kostenkontrolle statt. Die aufgestellten Kosten werden mit der Kostenberechnung verglichen, um den geplanten Kostenrahmen im Blick zu behalten.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Der Beauftragte wirkt an der Vergabe mit, indem er die Fachplaner mittels des erstellten Vergabeterminplans koordiniert. Es werden Angeboten verschiedener Bewerber eingeholt, anhand derer ein Preisspiegel zum Vergleich erstellt wird.
Auch hier wird wieder ein Kostenvergleich durchgeführt. Unter Umständen sind Bietergespräche notwendig, um Preisverhandlungen zu führen oder die Deutung des Ausschreibungstextes zu besprechen.
Das Vergabeverfahren wird detailliert dokumentiert und anhand der Ergebnisse werden Vorschläge zusammengestellt, wie sich die Vergabe durch den Auftraggeber gestalten kann. Die Vertragsunterlagen stellt ebenfalls der Architekt oder Ingenieur zusammen. Er wirkt auch bei der Auftragserteilung mit.

Leistungsphase 8: Objektüberwachung

Bei der Objektüberwachung geht es darum, die Bauarbeiten zu beaufsichtigen. Es wird darauf geachtet, dass alle Vorgaben, sowohl von öffentlicher Seite wie durch die Planungsunterlagen und den Bauherrn, eingehalten werden. Sind an dieser Aufgabe andere Fachleute beteiligt, obliegt dem Architekten oder Ingenieur deren Koordination. Außerdem überwacht er die Einhaltung und Fortschreibung des Terminplans. Alle Abläufe auf der Baustellen werden in dieser Phase dokumentiert, beispielsweise über ein Bautagebuch.
Während der Objektüberwachung kann es notwendig sein, gemeinsam mit den Aufrührenden ein Aufmaß aufzunehmen. Dies liegt dann der Rechnungsprüfung zugrunde, die ebenfalls durch den Architekten oder Ingenieur übernommen wird. Fremdaufmaße sind dabei unbedingt zu prüfen. Außerdem werden die Rechnungen mit Aufträgen und Nachträgen verglichen und auf dieser Grundlage eine Kostenfeststellung erhoben, meist ebenfalls nach der DIN 276.
Am Ende der Bauzeit der jeweiligen Gewerke gehört es zu den Aufgaben des Beauftragten, die Bauleistung abzunehmen und eventuelle Mängel festzustellen. Für die finale Abnahme wird eine Empfehlung an den Auftraggeber ausgesprochen. Sobald die Gewerke abgenommen wurden, wird ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahme gestellt, an welcher der Architekt oder Ingenieur ebenfalls teilnimmt.
Mit der finalen Übergabe an den Auftraggeber werden auch alle relevanten Unterlagen zusammengestellt, zum Beispiel Dokumentationen, Zeichnungen oder Berechnungen. Außerdem müssen die Verjährungsfristen für Mängelansprüche aufgelistet werden. Sollte noch eine Mängelbeseitigung in Arbeit sein, wird diese vom Beauftragten anhand des Abnahmeprotokolls überwacht.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung

Die letzte Leistungsphase geht über die eigentliche Bauzeit hinaus. Sollten nach Übergabe des Bauwerks Mängelansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist anfallen, werden diese durch den Architekten oder Ingenieur fachlich bewertet. Falls notwendig, wird eine Objektbegehung durchgeführt, um die Mängel in Augenschein zu nehmen.
Vor Ablauf der Verjährungsfristen wird außerdem eine separate Ortsbesichtigung durchgeführt, um eventuelle Mängel festzustellen und diesbezügliche Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen geltend zu machen. Außerdem ist der Beauftragte an der Freigabe von Sicherheitsleistungen beteiligt.
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