Fertigstellungsanzeige

Fertigstellungsanzeige

Inhaltsverzeichnis

Die Fertigstellungsanzeige – Definition, Zeitpunkt und in Inhalt

Um ein Bauvorhaben endgültig abzuschließen, erstellt ein Bauunternehmer eine schriftliche Fertigstellungsanzeige, die er dem Bauherrn aushändigt. Der Bauherr ist verpflichtet, diese Fertigstellungsanzeige bei seiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Hiermit übernimmt er die Verantwortung dafür, dass der Bauunternehmer den Bau ordnungsgemäß fertiggestellt hat.

Was ist eine Fertigstellungsanzeige?

In der Regel handelt es sich bei Fertigstellungsanzeige um ein Schriftstück, das die Fertigstellung einer Immobilie anzeigt. Der Bauunternehmer zeigt hiermit an, dass das Haus bzw. Die Wohnung soweit von ihm fertiggestellt wurde, dass sie bezugsfertig ist.

Die Meldung der Fertigstellung eines Bauvorhabens muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Ein konkludentes Handeln, das darauf hindeutet, dass der Bauherr von der Fertigstellung seiner Leistung ausgeht, ersetzt z.B. das schriftliche Dokument.

Die fertigstellungsanzeige (auch Fertigstellungsmeldung genannt) ist die Voraussetzung für die Bauabnahme durch den Bauherrn. Sobald dem Bauherrn die Fertigstellungsanzeige vorliegt kann er mit dem Bauunternehmer einen Termin für die Bauabnahme vereinbaren.

Erst nach der erfolgten Bauabnahme hat der Bauunternehmer Anspruch darauf, dass seine Schlussrechnung bezahlt wird.

Wann muss die Fertigstellungsanzeige erfolgen?

Die Fertigstellungsanzeige wird von dem Bauunternehmer ausgestellt, wenn er ein Bauvorhaben abschließt. Gesetzlich verankert ist die Fertigstellungsanzeige im § 12 Absatz 5 Nr. 1 der Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen (VOB/ B).

Vor dem Versenden der Fertigstellungsanzeige sollte ein Bauunternehmer sich darüber vergewissern, dass alle erforderlichen Baumaßnahmen tatsächlich abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass sowohl die Küche als auch das WC in einem betriebsbereiten Zustand sein müssen. Wasser, Strom und Heizung müssen angeschlossen sein und funktionieren.

Bevor die elementaren Funktionen eines Hauses nicht gewährleistet sind, sollte der Bauunternehmer davon absehen, eine Fertigstellungsanzeige an den Bauherrn zu versenden.

Auch ein Bauherr begeht einen Fehler, wenn er ein Gebäude nutzt, ohne die fertigstellungsanzeige vorliegen zu haben. Stellt die zuständige Bauaufsichtsbehörde fest, dass dem Bauherrn keine Fertigstellungsanzeige vorliegt, kann sie gegen ihn ein hohes Bußgeld verhängen.

Welcher Inhalt ergibt sich aus der Fertigstellungsanzeige?

Eine Fertigstellunganzeige hat den folgenden Inhalt:

Neben der Anschrift des Auftraggebers (dies ist der Bauherr) werden der Ort und das Datum aufgeführt. Nicht vergessen werden darf das Bauprojekt, für das die fertigstellungsanzeige ausgeführt wird.

Im Anschluss folgt die Fertigstellungsmeldung. Der Auftragnehmer (dies ist der Bauunternehmer) führt den Bauantrag auf, auf den sich die Fertigstellungsmeldung bezieht. Er teilt dem Auftraggeber mit, zu welchem Datum er seine Werkleistung abgeschlossen hat.

Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige ist das Bauvorhaben für den Bauunternehmer abgeschlossen. Er kann das Schreiben um seine Schlussrechnung ergänzen. Wird diese ohne Anstand von dem Bauherrn bezahlt, hat er den Bau abgenommen.

Wie muss die Fertigstellungsanzeige erfolgen?

Die Fertigstellungsanzeige kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Textform ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gewahrt, wenn der Bauunternehmer die Feststellunganzeige dem Bauunternehmer in einer E-Mail zukommen lässt oder diese auf einem Datenträger speichert und den USB-Stick an den Bauherrn aushändigt.

 

Zusammenfassung

Mit der Fertigstellungsanzeige schließt ein Bauunternehmer ein Bauvorhaben endgültig ab.

Die Fertigstellungsanzeige wird in der Regel schriftlich erstellt. Rechtlich ist es aber nicht zu beanstanden, wenn die Feststellungsanzeige in Textform übermittelt wird.

Der Auftragnehmer kann die Feststellunganzeige als Anhang einer E-Mail an den Auftraggeber übermitteln oder das Dokument auf einem externen Datenträger speichern.

Im Übrigen reicht auch eine konkludente Handlung aus, aus der ein Auftragnehmer erkennt, dass ein Auftraggeber das Bauvorhaben abgeschlossen hat.

Für den Bauunternehmer hat die fertigstellungsanzeige eine wichtige Bedeutung. Denn erst nach der Übersendung kann er mit dem Bauherrn einen Termin für die Bauabnahme vereinbaren und seine Schlussrechnung stellen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Fertigstellungsanzeige ergeben sich aus der VOB / B.

Mit der Fertigstellungsanzeige übernimmt er Risiko für die ordnungsgemäße Fertigstellung. Kann er gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde diesen Nachweis nicht erbringen, muss er mit einem hohen Bußgeld rechnen.
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